Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte versandten bis Ende 2012 / Anfang 2013 unter anderem im Auftrag der Gruppe Culcha Candela als Rechteinhaber Abmahnungen mit Unterlassungserklärung. Anlaß waren vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing an geschützten Musiktiteln der Pop-Gruppe wie “Hungry Eyes“.
Umbenennung in Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte
Wie Verbraucherdienst e.V. nun bekannt wurde, agieren die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe seit März 2013 in neuer Formation. Rechtsanwalt Lenz, der auch zuvor schon in der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte tätig gewesen sein soll, arbeitet nach Informationen des Verbraucherdienst e.V. jetzt mit Rechtsanwalt Bindhardt zusammen. Die Kanzlei soll entsprechend als Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte tätig sein.
Verbraucherdienst e.V. geht davon aus das Verbraucher, die in der Vergangenheit eine Abmahnung von Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe erhielten und deren Vorgang noch nicht ad acta gelegt wurde, nun Post in gleicher Sache von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte in Sachen Weiterbearbeitung erhalten könnten. Eine inhaltliche Änderung der Abmahnungen im Zuge der weiteren Bearbeitung durch Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte schätzt Verbraucherdienst e.V. derzeit als gering ein (Stand August 2013).
Auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsangebot liegt einer Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe bei.
Er sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe bzw. Bindhardt & Lenz nicht ungeprüft unterzeichnet werden.
Der Abgemahnte sollte keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei (hier Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe oder Bindhardt & Lenz) aufnehmen. Insbesondere dann nicht, wenn für ihn unklar ist, wie die Rechtsverletzung zustande gekommen sein könnte.