Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt bekannt, dass Aktien aus Großbritannien und der Schweiz häufig manipuliert werden. Tipps zur Beurteilung von Börsenbriefen.
Im Jahresbericht 2010 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt die Behörde vor Marktmanipulationen mit Aktien aus dem wenig regulierten Freiverkehr. Zwar werde auch der Freiverkehr von den Börsen betrieben / abgewickelt, unterliege jedoch nicht den strengen Regularien und Kontrollen des üblichen Börsenhandels.
Im Freiverkehr werden überwiegend nur sehr kleine, teilweise auch sehr illiquide Werte gehandelt, die oftmals im Ausland „beheimatet“ sind. Außerdem seien die Voraussetzungen für die Listung von Unternehmen im Freiverkehr, im Vergleich zu denen des regulierten Marktes, deutlich einfacher zu erfüllen.
„Eine nennenswerte Prüfung der Emittenten findet nicht statt“, informiert die BaFin. Zudem unterliegen im Freiverkehr gelistete Unternehmen keiner Berichtspflicht. Dazu die BaFin: „Selbst Gesellschaften, bei denen völlig unklar ist, ob sie ein operatives Geschäft betreiben oder planen, können sehr einfach in den Handel einbezogen und für manipulative Zwecke genutzt werden …“.
Es seien bereits 2009 seitens der Deutsche Börse AG die Einbeziehungspflichten verschärft worden, dies zeige bis dato in der Praxis jedoch kaum erkennbare Wirkung.
Wie kann man sich als Konsument schützen?
Tipps der BaFin zur Erkennung eines eventuell zweifelhaften Angebotes.
Tipp1: Kunden erhalten aggressive Kaufempfehlungen
Die BaFin beobachtete 2010 häufig folgendes Schema: Kunden erhielten unaufgefordert per Telefon oder Fax aggressive Kaufempfehlungen marktenge Aktien ausländischer Emittenten im Freiverkehr. Die Tippgeber schwärmten zum Beispiel von „frei erfundenen bevorstehenden Aktienrückkäufen oder Übernahmen zu deutlich höheren Kursen“, erläutert die Aufsicht. Unterstützend täuschten sie häufig mit abgestimmten Geschäften Handelsaktivitäten und Liquidität vor.
Die Vorbesitzer der Aktien konnten dadurch große Stückzahlen mit hohem Profit verkaufen. Die Kurse der entsprechenden Aktien brachen anschließend ein und die getäuschten Käufer erlitten hohe Verluste, nicht selten Totalverluste.
BaFin: „Die Unternehmen, deren Aktien auf diesem Wege vermarktet werden, kommen oft aus dem Ausland, neuerdings vermehrt aus der Schweiz und Großbritannien“, hat die BaFin beobachtet. Das Listing erfolge stets im Freiverkehr an deutschen Börsen.“
Tipp 2: Warnzeichen beim Börsenbrief
Die Behörde beobachtet in diesem Zusammenhang auch sogenannte „arbeitsteilig organisierte Netzwerke“, zumal die Sachverhalte immer internationaler würden.
„Vermeintlich unabhängig arbeitende Börsenbriefe bewerben konzertiert Wertpapiere“, heisst es weiter im Jahresbericht der BaFin.
Tipp 3: Beurteilung von Börsenbriefen
Gibt bspw. eine englische Limited eine Publikation (Pressemitteilung, Ad-hoc-Meldung) heraus, die einen Namen mit Bezug zur Schweiz trage, und sei der Domaininhaber der Internetseite als wohnhaft in Panama registriert, „sollten Anleger höchste Vorsicht walten lassen“. Auch fehlende oder falsche Angaben zum Impressum seien in diesem Zusammenhang meist ein Indiz für mangelnde Seriosität.
Der Jahresbericht 2010 der BaFin steht hier zum Download bereit
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