Die Deutsche Finanzaufsicht (BaFin) warnt Anleger vor einem Einstieg bei der Cannabis-Firma Chuma Holdings Inc. Das Unternehmen bietet nach eigenen Angaben eine Reihe von Dienstleistungen für legale Cannabis Firmen an. Laut Chuma Holdings hilft die Firma bei der Suche nach passenden Anbauflächen, der Darlehensbeschaffung und der Einrichtung von Verkaufsstätten.
Die Aktie des Finanzdienstleisters für die Marihuana-Industrie kam in den letzten fünf Tagen auf fast eine Million Euro Handelsumsatz an der Berliner Börse, nachdem sich zuvor niemand hierzulande für die Papiere interessierte. (Quelle: ShareDeals.de)
Chuma Holdings Inc. – Bewerbung durch Spam-Mails?
Das könnte daran liegen, dass die Aktien durch als Newsletter getarnte Spam-Mails massiv beworben wurde. Die BaFin hat wohl Anhaltspunkte, dass die in dem Newsletter abgegebenen Kaufempfehlungen unrichtige oder sogar irreführende Angaben enthalten. So würden laut der BaFin möglicherweise auch Interessenskonflikte verschwiegen, worauf diese eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet hat.
Ein möglicher Interessenkonflikt könnte sein, dass die Anpreiser oder mögliche Hintermänner, die sich hinter der Kaufempfehlung verbergen, selber einen großen Anteil von Aktien von dem Unternehmen Chuma Holdings Inc. halten und diese zum bestmöglichen Preis verkaufen möchten. Der Kurs der Aktie würde durch die Nachfrage der durch die Spam-Mails angeworbenen Käufer gepusht.
BaFin warnt vor Kaufempfehlungen der Aktie
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Chuma Holdings Inc. (ISIN: US1713261014) durch E-Mail-Newsletter massiv zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.
Die BaFin hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren. Quelle: BaFin Veröffentlichungen
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