Die Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru aus Emmerich schließt Verträge mit langer Laufzeit für sogenannte Firmen-Werbe-Einträge ab. Diese Einträge sollen im Branchenverzeichnis „Standortanzeige“ dargestellt werden. Wir haben mit einer Unternehmerin gesprochen, die Erfahrungen mit diesem Angebot gemacht hat.
Die Reichweite erhöhen mit einem Firmenverzeichnis?
Die Stadt Emmerich ist uns nicht nur bekannt durch ihre Nähe zur niederländischen Grenze, sondern auch durch die zahlreichen Marketing-Unternehmen, die sich dort befinden. Die Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru ist ebenfalls dort ansässig und betreibt das Branchenverzeichnis „Standortanzeige“ (Url: standortanzeige.de).
Das Portal beschreibt sich derzeit als „perfekter Mobile Online Begleiter“ (siehe Startseite, Stand April 2025) und möchte es Unternehmern ermöglichen „schnell“ und „einfach“ gefunden zu werden. Ebenfalls verrät uns die Webpräsenz der Standortanzeige, dass „die Bedeutung des Smartphones als mobile Kommunikationsplattform“ stetig zunimmt. Dieser kleine Textausschnitt liest sich für uns, als wäre er vor ca. 10 Jahren verfasst worden. Oder wie man heutzutage sagen könnte: retro.
Ebenfalls altbekannt ist das Angebot der Teledeal Media Inh. Nizam Toru: Unternehmer/innen sollten kostenpflichte Einträge im Portal Standortanzeige schalten, um ihre Reichweite und Präsenz im Internet zu erhöhen. Diese Einträge sind unserer Meinung nach nicht nur kostspielig, sondern wahrscheinlich auch nicht so effektiv wie z.B. ein Google Business Eintrag – der übrigens kostenfrei erstellt werden kann.
Eine Unternehmerin berichtet
Die Kaltakquise, auch bekannt als Cold Calling, wird von der Teledeal Media Inh. Nizam Toru genutzt, um Gewerbetreibende über das Portal Standortanzeige zu informieren. Laut unserer Kenntnis wird in diesen Telefonaten auch direkt der Vertrag geschlossen, ein B2B Vertrag ohne Widerrufsrecht.
Unser Mitglied Frau W. hat ebenfalls Erfahrungen mit einem Anruf für die Teledeal Media. Sie hat uns schriftlich mitgeteilt, wie das Gespräch ablief und was sich daraus ergab. Wir listen an dieser Stelle einige ihrer Aussagen auf. Wir möchte darauf hinweisen, dass es sich bei den folgenden Punkten um Zitate von Frau W. handelt und nicht um unsere Deutung.
- „Sie (Die Anruferin, Anm. d. Red.) gab sich als Mitarbeiterin von Google aus oder erweckte zumindest sinngemäß den Eindruck“
- „Sie behauptete, ich hätte einen bestehenden Vertrag“
- „Ich war mir nicht bewusst, jetzt schon einen Vertrag abgeschlossen zu haben und dachte, ich bekomme ein Angebot“
Frau W. schloss somit tatsächlich einen Vertrag für einen sogenannten „Firmen-Werbe-Eintrag“ auf Standortanzeige.de“ ab. Weil sie davon ausging, dass es sich um einen bestehenden Vertrag handeln würde, wollte das schriftliche Angebot in aller Ruhe prüfen. Statt des Angebots flatterte jedoch direkt eine Rechnung ins Haus.
Rechnung für Firmen-Werbe-Eintrag – so viel soll er kosten
Eins steht fest: die uns vorliegenden Dokumente, die Frau W. von der Teledeal Media erhalten hat, begeistern uns nicht. Zum einen handelt es sich um einen Korrekturabzug des Firmeneintrags, wie er denn aussehen könnte. Zu sehen sind die üblichen Datensätze, die allein durch eine simple Google-Suche dargestellt werden, wie Adressdaten oder Rufnummern. Inwiefern die bloße Darstellung bereits bekannter Informationen es der Unternehmerin Frau W. ermöglichen soll, noch mehr Reichweite im Netz zu erreichen ist für uns nicht nachzuvollziehen.
Aus diesem Grund verwundert uns noch mehr der Preis: laut der Rechnung sollte Frau W. mehr als 1.000 EUR für diese Darstellung bezahlen. Ihr wurden Punkte wie „Geo Programmierung mit Google Maps“ und „Schnittstellenprogrammierung“ in Rechnung gestellt. Ursprünglich sollte der Preis sogar bei 2.394,00 EUR liegen, doch ihr wurde ein Rabatt in Höhe von 1414,00 EUR gewährt. Die Gründe dafür sind uns nicht bekannt.
Wohl bekannt ist aber die Vertragslaufzeit: in diesem Fall sollte der Vertrag für den Eintrag von Okt. 2021 bis Okt. 2024 gelten.
Infoschreiben von der Teledeal Media – was steht drin?
Uns liegt weiteres ein Dokument vor, welches unser Mitglied Frau W. freundlicherweise an uns weiterreichte. Wir möchten an dieser Stelle einige Passagen genauer durchleuchten.
Zitat: „Ganz gleich für welches Paket Sie sich letztendlich entscheiden – ist der Eintrag erstmal online können Ihre Kunden Sie im Handumdrehen finden und Sie erhöhen deutlich Ihre Reichweite.“
Wir denken: In der vorliegenden Rechnung an Frau W. suchten wir ein sogenanntes Paket vergeblich. Zusätzlich sind einige Inhalte aufgelistet, die uns ins Grübeln brachten. Zum Beispiel das Responsive Webdesign (150 EUR), sprich eine geeignete Darstellung auf mobilen Geräten wie Smartphones. Wir fragen uns: Wäre das nicht eher im Interesse des Anbieters selbst? Nur warum soll Frau W. für die mobile Darstellung ihres Eintrags zur Kasse gebeten werden, wenn es doch den gesamten Internetauftritt der Standortanzeige betrifft?
Zitat: „Als Kreative und innovative Full-Service Internetagentur helfen wir Ihnen Ihre Online-Sichtbarkeit radikal zu verbessern. Immer. Überall. Omnipräsent und freuen uns auf eine dauerhafte und erfolgreiche Zusammenarbeit.“
Wir denken: Ob sich die Online-Sichtbarkeit „radikal verbessert“, stellen wir angesichts der uns bekannten Firmeneinträge in Frage. Besonders dann, wenn die Vertragspartner bereits eine eigene funktionierende Webseite haben. Wenn die Texte und Informationen 1:1 von einer bereits bestehenden Internetpräsenz kopiert werden, kann ein solcher „Duplicate Content“ der Online-Sichtbarkeit schaden. (Mehr dazu)
Hilfe bei kostenpflichtigen Firmenverzeichnissen/Branchenbüchern
Seit vielen Jahren klären wir über Branchenverzeichnisse und/oder Firmenregister auf – und auch wie kostenpflichtige Firmeneinträge (oft als „Premium“ bezeichnet) entstehen können. Allgemein konnten Mitglieder sich durch die Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte gegen hohe Forderungen der Anbieter wehren.
Sind Sie ebenfalls Gewerbetreibender/in, Freiberufler/in oder Selbständig? Besonders Start-Up Unternehmer/innen könnten häufiger für Firmeneinträge kontaktiert werden. Sollten Sie ebenfalls Hilfe suchen, so nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.
Kontakt
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.