Sehr viele Handy-Nutzer entscheiden sich für einen Prepaid-Vertrag. Die Vorteile der vollen Kostenkontrolle mit Prepaid-Systemen liegen auf der Hand. Gerade Eltern nutzen das Prepaidsystem dazu Kosten für Handynutzung der Kinder in überschaubarem Rahmen zu halten und böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Mit aufgebrauchtem Guthaben sollten eigentlich keine entgeltlichen Verbindungen mehr möglich – doch dies ist in einigen Fällen nicht so.
In letzter Zeit häuften sich Fälle in denen Nutzern von Smartphones trotz Prepaid-Verträgen horrende Summen in Rechnung gestellt wurden. Die Rechnungsbeträge variieren zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro, wie Akte 2011 ebenfalls berichtete.
Das Langericht Berlin hat diesem Sachverhalt nun per Urteil zunächst einen Riegel vorgeschoben (LG Berlin – AZ 38 O 350/10). Verbraucher können dennoch nicht aufatmen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand 13.09.2011), und der verurteilte Mobilfunkanbieter legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Mitglied sein heisst- den Rest kann man sich sparen!
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