Minaris GmbH bietet das Projekt Telefonbremse an. Verbraucherzentrale informiert ..:
Zitat:
Wer wünscht sich das nicht: Irgendwann Ruhe vor telefonischer Belästigung und gleichzeitig damit Geld verdienen, dass den Ruhestörern das Handwerk gelegt wird. Mitglied sein heisst-Ruhe zu haben!
Unter dem Projektnamen „Telefonbremse“ bietet die Minaris GmbH aus Kirchen in Rheinland-Pfalz vorgeblich diese Chance. Per Telefonanruf wird eine kostenpflichtige Mitgliedschaft angeboten. Das zukünftige Mitglied soll auf unerlaubte Werbeanrufe eingehen und die angepriesenen Verträge auch abschließen. Nach einer Meldung der Anrufer- und Vertragsdaten an die „Telefonbremse“ will die Minaris GmbH rechtlich gegen die Werber vorgehen, sich um den Widerruf kümmern und dafür sogar noch eine Aufwandsentschädigung zahlen.
Was auf den ersten Blick wie eine treffliche Zusammenführung gemeinsamer Interessen klingt, kann letztlich für den Verbraucher unangenehme Überraschungen mit sich bringen. „Ohne Einwilligung handelt es sich auch beim Anruf der „Telefonbremse“ um einen unerlaubten Werbeanruf, den die Firma doch angeblich bekämpfen will“, gibt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken. „Außerdem“, so Wagner weiter, „gibt es ausweislich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Minaris GmbH keine Garantie dafür, dass der Verbraucher nicht auf zahlreichen kostenpflichtigen Verträgen sitzen bleibt und gleichzeitig noch den Monatsbeitrag an die Minaris GmbH zahlen muss.“ Auch Konditionen für den Erhalt der Aufwandsentschädigung und dessen Höhe sind nicht zweifelsfrei beschrieben.
Sowohl kurzfristig als auch langfristig sinnvoller ist es, auf Vertragsangebote am Telefon nicht einzugehen und unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur zu melden. Die Bundesnetzagentur kann die entsprechenden Firmen mit Bußgeldern belegen. Die auszufüllenden Formulare und weitere Hinweise finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de. Bei Missbrauchsverdacht Fällen kann sich auch per Fax (06321-934111) oder per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) an die Bundesnetzagentur gewandt werden.
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