Dem Verbraucherdienst e.V., der unweit des Einkaufscenters Limbecker Platzes in Essen beheimatet ist, liegt eine Mahnung vom Mitglied vom 10. Dezember mit einer „letzten Mahnung“ der Branchenprimus GmbH aus Herford wegen eines Eintrags in ein Branchenbuch vor. Mitglied sein heisst- einen starken Partner an der Seite zu haben. Die Frist der Mahnung ist mit einer kurzen Frist bis zum 17.12.2013 angegeben. Die Branchenprimus GmbH betreibt unter ihrer Webseite bundes-branchenbuch.de das „Das Branchenverzeichnis für Deutschland“, ein Online-Branchenbuch. Die Branchenprimus GmbH mahnt in der dem Verbraucherdienst e.V. vorliegendem Mahnung eines Branchenbucheintrags eine Zahlungserinnerung von insgesamt 317,02 Euro an, die aus dem offenen Betrag von 307,02 Euro und einer Mahngebühr von 10 Euro besteht.
Bis zum 17.12.2013 zahlen, sonst Beauftragung einer Inkassofirma zur Beitreibung des geforderten Geldbetrags
In dem Schreiben der Branchenprimus GmbH wegen des Branchenbucheintrags wird der Gewerbetreibende aufgefordert den offenen Rechnungsbetrag bis zum 17.12.2013 zu bezahlen. Sonst werde eine externe Inkassofirma mit der Geldforderung beauftragt diese wegen des Branchenbucheintrags beizutreiben. Da die Branchenprimus GmbH erstmals den Aufwand zur Beauftragung einer Inkassofirma vermeiden möchte bzw. die geschäftlichen Beziehungen mit den Kunden wegen des Branchenbucheintrags aufrecht halten möchte, habe die Buchhaltung der Branchenprimus GmbH diese Mahnung verfasst und bitten nochmals um die Zahlung des angemahnten Geldbetrags. Verbraucherdienst e.V. stellt bei der Mahnung der Branchenprimus GmbH bezüglich eines Branchenbucheintrags fest, dass es sich hierbei nicht um einen gerichtlichen Mahnbescheid mit einem Vollstreckungstitel handelt, sondern es nur eine außergerichtliche Mahnung durch ein Unternehmen, einen Rechtsanwalt oder einer Inkassofirma wegen eines Branchenbucheintrags ist.
Welche Assoziationen soll der Branchenbucheintrag der Branchenprimus GmbH auslösen?
Das Branchenbuch der Branchenprimus GmbH, indem ein Eintrag erfolgen soll, ruft wahrscheinlich schon durch die Namensgebung des Firmennamens eine Assoziation zu einem Branchenführer, einem Marktführer bzw. zu einem führenden Unternehmen in einer bestimmten Branche hervor. Assoziationen zu den Gelben Seiten der Deutschen Telekom, als ein führendes Branchenbuch mit Einträgen von Firmen, sollen wahrscheinlich ausgelöst werden.
Eintrag wird mittels Bandaufzeichnung am Telefon abgeschlossen.
Bei dem Branchenbuch der Branchenprimus GmbH ist jedoch von einem eher unbekannten Portal auszugehen, das wahrscheinlich kaum besucht wird. Die Kundenaufträge für einen Eintrag bei der Branchenprimus GmbH werden mit einer Kaltakquise (unerwünschter Telefonanruf) erwirtschaftet. Mittels einer Bandaufzeichnung am Telefon, was in Deutschland rechtens ist, wird dann ein Vertrag eines Eintrags in das Branchenbuch der Branchenprimus GmbH abgeschlossen. Anzumerken ist, dass es für Unternehmer und Gewerbetreibende nicht möglich ist den am Telefon abgeschlossenen Vertrag eines Eintrags in das Branchenbuch zu stornieren, da kein Widerrufsrecht besteht.
Verbraucherdienst e.V. informiert zu Mahnung der Branchenprimus GmbH
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