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Condor Forderungsmanagement Ludwigshafen verliert Klage

13.06.13

Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen machte durch Rechtsanwalt Bernd Rudolph gegen unser Mitglied Frau K.B. eine Forderung in Höhe von 222,58 EUR in Verbindung mit einem Schuldanerkenntnis geltend. Das Urteil lautet auf Abweisung der Klage der Condor Forderungsmanagement.

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch gab Frau K.B. gegenüber Verbraucherdienst e.V. an sie habe das Schuldanerkenntnis unterzeichnet, weil ein Mitarbeiter der Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen ihr in einem Telefonat mitteilte, der aktuellen Zahlungsaufforderung läge eine tatsächliche Forderung der zuvor ergangenen Zahlungsaufforderung zugrunde.

Aufgrund dieser Aussage der Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen, und der im Vorfeld zahlreich und fortlaufend eingehenden Zahlungsaufforderungen mit stetig steigenden Beträgen (Gebühren usw.) ließ sich Frau K.B. am 07.03.2012 dazu hinreißen, ein als Ratenzahlungsvereinbarung deklariertes Schreiben der Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen zu unterzeichnen. Doch tatsächlich handelte es sich de facto um ein Schuldanerkenntnis.

Frau K.B. zahlte fortan 20,- EUR monatlich an die Condor Forderungsmanagement GmbH. Nach einiger Zeit geriet sie in Zahlungsverzug, und das Inkassounternehmen aus Ludwigshafen beauftragte Rechtsanwalt Bernd Rudolph mit der Beantragung und Zustellung eines Mahnbescheides.

Aufgrund dieses Mahnbescheides wandte sich Frau K.B. schließlich an Verbraucherdienst e.V. und wurde Mitglied.

Dem Mahnbescheid der Ludwigshafener Condor Forderungsmanagement GmbH gegen Frau B. wurde zeitnah mit fachlicher Kenntnis und ausführlich begründet widersprochen.

 … und nicht wie es im Internet immer wieder zu lesen ist:
“Sitzt Zahlungsaufforderungen aus, reagiert nicht, und wartet auf den Mahnbescheid. Dem Mahnbescheid dann einfach mit einem Kreuz im Formular widersprechen und fertig. Die klagen nicht.“ (Siehe auch Warum Inkassoforderung nicht aussitzen)

Dennoch reichte Condor Forderungsmanagement Ludwigshafen Klage ein

Die Gegenseite (Condor Forderungsmanagement GmbH) begründete im hier geschilderten Fall ihren Anspruch mit dem abgegebenen Schuldanerkenntnis und der von Frau K.B. bereits gezahlten Raten.

 

Das Gericht kam zu der Auffassung, das ein Nachweis durch den Kläger (Condor Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen), dem der Anspruch zugrunde lag, nicht erbracht werden konnte – die Klage wurde abgewiesen. Auch die Kosten des Rechtsstreits hat die Ludwigshafener Condor Forderungsmanagement zu tragen.

Aufgrund dieses konkreten Sachverhalts, als auch anderen Urteilen zu Inkassoforderungen, kann Verbraucherdienst e.V. Betroffenen nur immer wieder empfehlen: Wenn Sie Zweifel haben bzgl. einer Inkassoforderung, insbesondere in Verbindung mit einem Schuldanerkenntnis, die unbedingt Forderung prüfen lassen.

Und dies gilt nicht nur für Zahlungsaufforderungen der Condor Forderungsmanagement Ludwigshafen. Je nach einzelnem Sachverhalt könnten sonst Zahlungen geleistet werden trotz eventuell nicht belegbarer Forderungen.


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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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