Das Amtsgericht Kleve hat zwei Klagen (Az:28C55/15, Az:28C56/15) im schriftlichen Verfahren abgewiesen. Die UPA Verlags GmbH hatte gegen zwei unterschiedliche Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. Klage eingereicht. Auf diesen Weg wollte die UPA Verlags GmbH unsere Vereinsmitglieder verurteilen lassen, 391,51 bzw. 297,50 Euro Jahresbeitrag an sie zu zahlen.
Die Forderungen wären entstanden durch einen Eintrag im Branchenverzeichnis www.regionale-branchenauskunft.de die jedoch durch einen unzulässigen Telefonanruf (Cold Call) seitens der UPA Verlags GmbH entstanden sind. Da weder eine ausdrückliche noch mutmaßliche Einwilligung der Beklagten Vereinsmitglieder vorlagen, entschied das Gericht die gleich gelagerten Klagen als unbegründet abzuweisen. Das Gericht ging davon aus, das eine Rechtsausübung missbräuchlich ist, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt. Ein schutzwürdiges Eigeninteresse fehlt u.a. dann, wenn eine Leistungen gefordert wird, die alsbald zuückzugewähren wäre.
Es wurde beim Landgericht Kleve Berufung eingelegt.
Der Berufung wurde statt gegeben.
Es wurde zugunsten des Klägers entschieden.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Die Communitas hat immer noch nicht daraus gelernt. Ich habe auch damals vor 5 Jahren ein Vertrag unterschrieben. Und jetzt… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe eine Abmahnung von Global Trust erhalten. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo ich habe gesehen auf mein Konto es ist mehr als 200 Euro abgezogen seit… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe über standesamt.com eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bestellt. Leider ist die Anfrage nie bei dem zuständigen Amt… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil UPA Verlags GmbH / Rechtsanwälte Lensing ./. Mitglieder