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Auch Geschäftsführer können Kurzarbeitergeld erhalten. Dies gilt laut einer Entscheidung des Sozialgerichtes Speyer zumindest dann, wenn es sich um einen Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt. Denn ein Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft sei ebenso von Arbeitslosigkeit bedroht wie ein Arbeitnehmer. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld sei daher von dem Willen des Gesetzgebers umfasst. Kurzarbeitergeld solle gerade die Arbeitslosigkeit verhindern.
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Sehr schlechte Erfahrung !! Ich wurde unbewusst 120€ abgezogen. Ich habe von ihren angebliche Abo nichts mitbekommen und plötzlich merke… .ganzen Kommentar lesen..
Die versuchen was schon lange erledigt zu kassieren ausserdem rufen die mit kostenlosse tel nr und legen suf das soll… .ganzen Kommentar lesen..
UGV Inkasso und Delta Inkasso kennen sich nicht nur, sie gehören beide zum "Volandt-Clan" (UGV = Unternehmens Gruppe Volandt). Ob… .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..