Wenn Post vom Anwalt Sebastian Wulf kommt, bedeutet es für die meisten Verbraucher nichts Gutes. Der Rechtsanwalt aus Werl ist dafür bekannt, Forderungen aus Schadensersatzansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen einzutreiben.
Dieses Mal konnte sich aber unser Mitglied über die Nachricht des AG Donaueschingen freuen. Es wurde mitgeteilt, dass Sebastian Wulf seine Klage (Az. 1 C 322/15) zurück nahm.
Das Amtsgericht Donaueschingen informierte über den aufgehobenen Termin kurz vor Weihnachten. Als Grund nannte das Gericht die Klagerücknahme. Diese erfolgte durch die Kanzlei jur-law vom Rechtsanwalt Sebastian Wulf.
Aus der Klagerücknahme, die wenige Tage vor dem anberaumten Termin beim Amtsgericht eingetroffen war, geht hervor, dass es sich um eine Vertretung der FDUDM2 handelt. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides wurde von Sebastian Wulf unter Bezug auf den bisherigen Schriftsätzen zurückgenommen.
Für das Mitglied dürfte es ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk gewesen sein. Es zeigt sich, dass es lohnenswert sein kann, gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben.
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Kommentare zu Klagerücknahme FDUDM2 GmbH / RA Sebastian Wulf ./. Mitglied