Unternehmen aus München fällt mit Werbeanrufen auf

07.05.12


Nach einem unerwarteten Anruf
für eine Beteiligung an einem Pool-Trading einer Just Eazy GmbH wandte sich Herr B. an Verbraucherdienst e.V. Herr B. war verwundert woher diese Anrufer seine Rufnummer hatte. Er ließ sich die Zeichnungsscheine sowie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) per E-Mail übermitteln und stellte diese zur Prüfung Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung.

Die Prüfung der Unterlagen durch den Verein für Verbraucherschutz ergab folgendes. Laut der AGB sollen 40 Mio. US$ gesammelt werden für ein sogenanntes Pool Trading. Die Bareinlagen sollen auf das Konto der Just Eazy GmbH eingezahlt werden, welches der HypoVereinsbank eingerichtet ist. Anleger sollen das Management der Just Eazy mit der alleinigen Geschäftsführung und Abwicklung seines Investments beauftragen.

 

Die Unterlagen für die AGB weisen zwei Firmenlogos aus: Das einer Just Eazy PLC und das Logo  der Just Eazy GmbH. Welchem der beiden Unternehmen der Anleger eine Handlungsvollmacht erteilen soll, geht daher nicht klar aus den AGB hervor. Da der Gerichtsstand in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit München ausgewiesen wird, ist zu vermuten, dass der Anleger eine Handlungsvollmacht an die Just Eazy GmbH erteilt.  Diese Vermutung liegt zumindest nahe, da der Sitz der Just Eazy GmbH ebenfalls mit München angegeben ist. Ein weiterer Umstand kann geneigte Anleger zu dieser Überlegung führen. Die Unterlagen wurden Herrn B. per E-Mail zugestellt. Auch aus der Signatur des betreffenden E-Mails geht hervor, dass das Servicebüro für Finanz-Management seinen Geschäftssitz, ebenso wie die Just Eazy GmbH selbst, in München hat.

Trotz intensiver Studie der AGB als auch eines Zeichnungsscheins war für Verbraucherdienst e.V.  nicht erkennbar, welcher Verwendung Investitionen eines Kunden zugeführt werden sollen. Herr B. gab dazu an, dass ihm weder ein Prospekt noch eine ausführliche Risikobelehrung übermittelt wurden. Siehe unter 0.1

In den AGB wird das Risiko unter § 8 nur insoweit angesprochen, als das ein unmittelbares Risiko nicht besteht, dennoch für jedwedes Geschäft ein zugrunde liegendes unternehmerisches Risiko bestehen bleibt. Verbraucherdienst e.V. ist hier der Meinung, dass nach dem WHPG (Wertpapierhandelsgesetz) § 15 ein solcher Risikohinweis nicht ausreichend ist.

Der Zeichnungsschein wirbt mit einer Full-Deposit-Garantie durch “US-Bank, San-Fransico, CA“  bis zu einer Einlage von 300.000 US$. Für einen Anleger ohne Kenntnisse zu Wertpapiergeschäften könnte der formulierte Hinweis auf eine Full-Deposit-Garantie den Eindruck erwecken, seine Einlagen seien bis zu 300.000 US $ abgesichert.

Verbraucherdienst e.V. meint, hier ist Vorsicht geboten! Die US-Bank wird namentlich nicht genannt, und die Leistung der “Full-Deposit-Garantie“ nicht näher beschrieben.
 

Im Bereich Wertpapier ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) die Hinterlegung eines Emissionsprospektes erforderlich. Verbraucherdienst e.V. forschte aufgrund der Just Eazy – Unterlagen in der Datenbank der BaFin. Dort ist weder durch das Unternehmen Just Eazy PLC Sitz London, noch durch die Just EAZY GmbH ein Emissionsprospekt hinterlegt worden. Geschäfte dieser Art unterliegen der Aufsicht der Bafin. Dort müsste für derartige Investmentangebote ein Emissionsprospekt hinterlegt sein.

Mit dem Ergebnis der Recherchen wandte Verbraucherdient e.V. sich an den Geschäftsführer der Just Eazy GmbH Herrn T. K.

 
0.0 Konsumenten wandten sich an Verbraucherdienst e.V. weil Sie durch Ihr Unternehmen telefonisch kontaktiert wurden ohne eine Genehmigung. Laut Aussagen der Verbraucher wirbt Ihr Unternehmen für eine Blindpool-Einlage. Es wird die Eröffnung eines Depots angeboten, in das Aktien eingebucht werden sollen. Bareinlagebeträge für den Blindpool sollen mit einer 100% Garantie bei 6,75 % jährlicher Verzinsung ohne Einlagerisiko abgesichert sein. Folgende Fragen würden wir nun gern durch Ihr Haus beantwortet wissen:

1.0 Wie kommen Sie an die personenbezogenen Kontaktdaten der Angerufenen, die Verbraucherdienst e.V. zudem mitteilen, dass Sie bereits in der Vergangenheit durch dubiose Anlagetipps mittels unerlaubter Werbeanrufe geschädigt wurden?

2.0 Aus den Vertragsbedingungen / AGB der Just Eazy PLC, die durch Ihr Unternehmen an die Verbraucher übermittelt wurden geht hervor, dass Ihr Unternehmen Einlagen in Höhe von 40 Mio. US $ einsammeln möchte.2.1 Wie soll sich die Sammlung denn gestalten? Allein durch Anrufe?
2.2 Wie hoch ist das Eigenkapital der Just Eazy PLC?
2.3 Wird Ihr Produkt von Banken / anerkannten Emissionshäusern empfohlen?

3.0 Sie erwarten, dass Anleger Ihnen eine Generalvollmacht erteilen. 3.1 Ist es nicht üblich Anleger über die Just Eazy GmbH und Just Eazy PLC bezüglich des  wirtschaftlichen Standes der Unternehmen, des Risikos usw. zu informieren?

4.0 Aus dem Zeichnungsschein geht lediglich hervor das eine Depotsicherung, durch eine nicht einmal benannte US Bank in San Francisco Californien, in Höhe von 300.000 US $ erfolgt.4.1 Können Sie uns die Bank benennen und Verträge vorlegen, aus denen die Einlagensicherung hervorgeht?

5.0 Der Zeichnungsschein trägt keine ISIN-Nummer. Eine Abfrage der BaFin-Datenbank ergab, dass Ihr Unternehmen in München als Vermittler nicht gelistet ist.

5.1 Würden sie uns bitte Ihre Vermittlungsgenehmigung mit ISIN Nummer mitteilen?

6.0 Die BaFin-Datenbank stellt keine Informationen zur für die angebotene Dienstleistung zwingend erforderlichen Hinterlegung eines Emissionsprospektes seitens der Just Eazy PLC zur Verfügung.

6.1. Wie erklären Sie diesen Sachverhalt?

7.0 Bereits geworbenen Anlegern die sich an Verbraucherdienst e.V. wandten geben an, es wurde ihnen auch kein Emissionsprospekt übermittelt aus welchem hervorgeht, wie die garantierte jährliche Verzinsung in Höhe von 6,75 % erwirtschaftet werden soll.

7.1 Würden Sie uns ein genehmigtes Emissionsprospekt übermitteln, damit wir uns ein Bild von Ihrem vorgeschlagenen Anlagemodell machen können?
8.0 Zur Gewinnung eines objektiven Gesamteindrucks bitten wir um einige Informationen zu Just Eazy selbst.
8.1 Wie lang sind Just Eazy GmbH bzw. das Unternehmen Just Eazy PLC, welches die eingesammelten Gelder verwalten soll, bereits tätig?
8.2 Würden Sie uns die aktuellen Bilanzen der Just Eazy PLC übermitteln aus denen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Projekte ersichtlich sind?
 
Wir stellen diese Anfrage da wir beabsichtigen, zu Ihrem Unternehmen und Anlagemodell am 04.05.2012 auf unserer Homepage (www.verbraucherdienst.com), und ggfs. auf Presseportalen zu veröffentlichen. Mit dieser Anfrage geben wir Ihnen die Möglichkeit bis zum 04.05.2012 10:00 Uhr Stellung zu nehmen.

Die Just Eazy GmbH antwortete per E-Mail auf die Anfrage des Vereins und wies ausdrücklich daraufhin, dass
es sich um zwei unabhängige Unternehmen handelt. Die Just Eazy GmbH stehe in keinem Verhältnis zu der Just Eazy Cocktails. Weitere Auskünfte wurden nicht erteilt.


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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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